Klasse A
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berechtigt zum Führen von Krafträdern mit und ohne Beiwagen

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über 50ccm oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit größer 45 km/h, zunächst beschränkt bis max. 25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung /Gewicht bis max. 0,16 kW/kg
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nach 2 Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
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Einschluss der Klassen A1 und M
Mindestalter:
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18 Jahre
Alter bei Anmeldung:
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17 Jahre und 6 Monate
Theoretische Prüfung:
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frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
Praktische Prüfung:
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frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
Theorieunterricht:
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Ersterwerb:
12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
4x Klasse A spezifischer Unterricht zu je 90 Min -
Erweiterung:
6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min.
4x Klasse A spezifischer Unterricht zu je 90 Min
Sonderfahrten:
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Überland 5x zu je 45 Min
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Autobahn 4x zu je 45 Min
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Dunkelheit 3x zu je 45 Min
Sonderfahrten bei Vorbesitz A1:
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Überland 3x zu je 45 Min
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Autobahn 2x zu je 45 Min
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Dunkelheit 1x zu 45 Min
Benötigte Papiere:
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Ersterwerb:
Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, biometrisches Passfoto -
Erweiterung:
Sehtest, biometrisches Passfoto -
Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A mit 25 Jahren möglich

