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der Autoführerschein
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berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
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berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der nicht unter die Klasse B fällt
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Vorbesitz der Klasse B notwendig
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- berechtigt zum Führen von Krafträdern mit und ohne Beiwagen
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über 50ccm oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit größer 45 km/h, zunächst beschränkt bis max. 25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung /Gewicht bis max. 0,16 kW/kg
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berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern( Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50ccm und max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
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