Führerschein | B |
BF 17 (begleitetes Fahren) |
Mindestalter: | 18 Jahre | 17 Jahre |
frühstmögliche Theorieprüfung: | 3 Monate vor dem 18. Geburtstag | 3 Monate vor dem 17. Geburtstag |
frühstmögliche praktische Prüfung: | 1 Monat vor dem 18. Geburtstag | 1 Monat vor dem 17. Geburtstag |
Einschluss der Klassen
L = (Land- oder forstwirtschaftl. Zugmaschinen / Selbstfahrende Areitsmaschinen, Stapler)
und
AM = (Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, bis 50 ccm, bis 4 KW)
Theorieunterricht
Für den Ersterwerb
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Sonderfahrten
Benötigte Unterlagen
Für den Ersterwerb
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